Das Projekt "Taskforce Schwabinger Kunstfund" wurde regulär zum 31.12.2015 beendet.
Leiterin der Taskforce
Dr. Ingeborg Berggreen-Merkel
Wissenschaftliche Koordinatorin
Dr. Andrea Baresel-Brand
Presse & Kommunikation
Mail presse-gurlitt@kulturgutverluste.de
Entsprechend der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien), dem Freistaat Bayern und der Stiftung Kunstmuseum Bern vom 24. November 2014 ist die Taskforce Schwabinger Kunstfund bis zum Abschluss ihrer Arbeiten Ansprechpartner für alle, die einen Anspruch auf von ihr untersuchte Werke geltend machen. Ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeit der Taskforce zu einem Werk durch Vorlage eines Provenienzberichtes ist Ansprechpartner für Restitutionsansprüche auf das jeweilige Werk die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 47 - Förderung der Provenienzforschung, Restitution von NS-Raubkunst, Rückführung von Beutekunst
Köthener Straße 2
10963 Berlin
Email: K47@bkm.bund.de
Hinweise zu benötigten Unterlagen im Falle einer möglichen Restitution
Für eine Restitution werden, aus rechtlichen Gründen, aber auch zum Schutz der Berechtigten, folgende Unterlagen zum Nachweis der erforderlichen Erb- und Vertretungsberechtigung benötigt:
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.