In dieser Chronologie finden sich die wesentlichen Ereignisse seit Bekanntwerden des „Schwabinger Kunstfundes“ im November 2013. Die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ wurde von der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern eingerichtet. Der rechtliche Bezugsrahmen, in dem die Provenienzrecherche stattfindet, hat sich seit Einrichtung der Taskforce fortlaufend gewandelt: Neben der Staatsanwaltschaft Augsburg, die den Schwabinger Bestand an Kunstwerken und Unterlagen beschlagnahmt hatte, war Ansprechpartner für den weiteren Umgang mit dem Bestand zunächst Cornelius Gurlitt persönlich, später waren es sein gerichtlich bestellter Betreuer und die von ihm beauftragten Rechtsanwälte, seit dem Tod von Cornelius Gurlitt ist es der gerichtlich bestellte Nachlasspfleger, nach Abschluss des Nachlassverfahrens wird es der Erbe bzw. werden es die Erben Cornelius Gurlitts sein.
Diese chronologische Anordnung mit den hinterlegten Quellen gibt eine Übersicht zum Verlauf der Ereignisse und ist nicht allein auf die Tätigkeit der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ beschränkt.
Die Leiterin der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“, Dr. Ingeborg Berggreen-Merkel, und der Präsident der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen aufgrund der Antisemitischen Gesetzgebung während der Okkupationszeit (CIVS) der Republik Frankreich, Michel Jeannoutot, unterzeichnen im Beisein des französischen Botschafters, S. E. Philippe Etienne, eine Vereinbarung zur Vertiefung der Zusammenarbeit.
Das Amtsgericht München gibt bekannt, dass die Herausgabe von zwei Bildern aus dem Nachlass Gurlitt auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen dem Nachlasspfleger, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den Berechtigten vom März 2015 nachlassgerichtlich genehmigt worden ist. Es handelt sich um „Zwei Reiter am Strand“ von Max Liebermann und „Femme assise dans un fauteuil“ von Henri Matisse. Diese werden unmittelbar im Anschluss an die Bevollmächtigten der Berechtigten herausgegeben.
Das Amtsgericht München teilt mit, dass es mit Beschluss vom 29. April 2015 entschieden hat, der Beschwerde von Uta Werner gegen den Beschluss im Erbscheinverfahren vom 23. März 2015 nicht abzuhelfen. Die Akten werden nun dem Oberlandesgericht München zur Entscheidung über die Beschwerde vorgelegt.
Das Amtsgericht München gibt bekannt, dass Uta Werner Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München im Erbscheinverfahren vom 23. März 2015 eingelegt ist.
Am 1. April 2015 geht die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" mit einer eigenen Seite online.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Durch die wissenschaftliche Recherche konnte die Historie des Kunstraubs durch das NS-Terrorregime auch in diesem Fall [Gemälde von Pissarro] geklärt werden.
Die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ wird als Projekt von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz an das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg überführt.
Das Amtsgericht München teilt mit, dass es mit Beschluss vom 23. März 2015 dem Erbscheinantrag des Kunstmuseums Bern stattgegeben hat und den Erbschein der Cousine von Cornelius Gurlitt zurückgewiesen hat.
„Das Kunstmuseum Bern nimmt den Entscheid des Nachlassgerichts München vom 24. März 2015, wonach das Testament von Cornelius Gurlitt vom 9. Januar 2014 gültig ist, mit Befriedigung zur Kenntnis. Wie bereits anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern vom 24. November 2014 betont, ist das Museum bereit, sich der Verantwortung zu stellen, die mit der Annahme der Erbschaft verbunden ist.“
Der Nachlasspfleger unterrichtet die Taskforce "Schwabinger Kunstfund", dass ein vom ehemaligen Betreuer Cornelius Gurlitts beauftragter Rechercheur ihm 17 Kisten mit verschiedensten Dokumenten übergeben habe. Wenige Tage danach übergibt der Nachlasspfleger die ihm überlassenen Dokumente an die Taskforce zur Verwendung für die Provenienzrecherche.
Die "Berner Zeitung" berichtet, dass der ehemalige Betreuer von Cornelius Gurlitt zu dessen Lebzeiten etwa 25.000 Dokumente - vor allem aus Cornelius Gurlitts Salzburger Haus - an ein Rechercheteam übergab, das er selbst beauftragt hatte. Die Unterlagen sind Teil des Nachlasses von Cornelius Gurlitt.
Das vierte Arbeitstreffen der Taskforce findet in Berlin statt. Zur Diskussion steht der umfangreiche Stand der bisherigen Forschung.
Zur Frage, warum bisher keine Bilder an die Erben der früheren rechtmäßigen Eigentümer restituiert worden sind, weisen die Bundesregierung und das Kunstmuseum Bern auf die bekannten juristischen Bedingungen hin: Zum einen müssen wegen der Fortgeltung der Nachlasspflegschaft sowohl die testamentarische Erbin, das Kunstmuseum Bern, als auch die möglichen gesetzlichen Erben in der Familie Gurlitt einer Rückübertragung ausdrücklich zustimmen. Zum anderen müssen die heute zumeist im Ausland lebenden Erben der damaligen Opfer ihre Erbenstellung durch entsprechende Rechtsdokumente darlegen.
Für zwei der vier bislang von der Taskforce als NS-verfolgungsbedingt entzogen identifizierte Werke ist mittlerweile eine Vereinbarung zur Rückgabe zwischen den Erben der NS-Opfer, dem Nachlasspfleger sowie der Bundesrepublik unterzeichnet worden. Diese liegen derzeit dem Nachlassgericht München zur Zustimmung vor, was erforderlich ist, solange das gerichtliche Nachlassverfahren wegen der „Testamentsanfechtung“ durch die Verwandten andauert.
Das auf Initiative von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters vom Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufene Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg nimmt seine Arbeit auf.
Die Taskforce stellt die digitalisierten Geschäftsbücher von Hildebrand Gurlitt bei www.lostart.de ein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der Käufer in den Geschäftsbüchern unkenntlich gemacht – es sei denn, es handelt sich um staatliche Stellen wie das „Reichsluftfahrtministerium“ oder das „Museum Linz“. Bei Darlegung eines berechtigten Interesses kann die Leiterin der Taskforce auf Anfrage einzelne Namen bekannt geben. Für die wissenschaftliche Bearbeitung der Korrespondenz aus dem Nachlass wird ein Forschungsprojekt an das Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München vergeben, damit diese Quellen ohne Verletzung der Persönlichkeitsrechte Einzelner für die Forschung zur Verfügung gestellt werden können.
Das Kunstmuseum Bern veröffentlicht auf seiner Homepage die Werklisten des „Salzburger Fundes“ und des „Schwabinger Kunstfunds“ mit Fotografien als PDF.
http://www.kunstmuseumbern.ch/de/service/medien/kunstsammlung-gurlitt/27-11-14-werklisten-1289.html
Das dritte Arbeitstreffen der Taskforce findet in Berlin statt. Ein wesentlicher Gegenstand der Beratung sind die Folgen der Erbeinsetzung des Kunstmuseums Bern.
Das Kunstmuseum Bern gibt bekannt, dass es das Gurlitt-Erbe annimmt. Der Stiftungsratsvorsitzende Prof. Dr. Schäublin, die Beauftragte der Bunderegierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Prof. Monika Grütters und der Bayerische Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback unterzeichnen in Berlin eine Vereinbarung über den weiteren Umgang mit dem Kunsterbe des Cornelius Gurlitt: Der „Salzburger Fund“ soll neben dem „Schwabinger Kunstfund“ und den in München weiter aufgefundenen Kunstwerken der Taskforce überlassen werden, soweit das Kunstmuseum Bern nach erster Sichtung einen Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug nicht ausschließt. Die Restitution von Kunstwerken übernimmt allein die Bundesregierung. Werke, bei denen feststeht, dass es sich um Raubkunst handelt, auf die aber kein Anspruch erhoben wurde, sollen in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben. Gleiches gilt bei Werken, bei denen nicht geklärt werden kann, ob es sich um Raubkunst handelt. Für Werke der sogenannten Entarteten Kunst, bei denen kein Raubkunstverdacht besteht, werden den betroffenen Museen in Deutschland, Österreich und Polen vorrangige Ausleihkonditionen gewährt.
Beim Nachlassgericht München geht ein formloser Antrag der Cousine von Cornelius Gurlitt, Frau Uta Werner, auf Erteilung eines Erbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge ein. Bei der Erteilung eines Erbscheins muss das Nachlassgericht prüfen, ob eine testamentarische Erbeinsetzung gültig ist. Das Nachlassgericht prüft die Wirksamkeit eines Testamentes erst dann, wenn ein Erbscheinsantrag vorliegt, der den formellen Anforderungen genügt. Mit dieser Testamentsanfechtung wird unklar, wer der endgültige Erbe sein wird. Das bedeutet bis zur abschließenden Klärung eine Fortgeltung der Nachlasspflegschaft.
https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2014/04574/
Die Taskforce schließt die Provenienzrecherche zu Carl Spitzweg „Das Klavierspiel“ ab. NS-verfolgungsbedingter Entzug aus der Sammlung Henri Hinrichsen und Werkidentität sind mit höchster Wahrscheinlichkeit erwiesen.
Der Nachlasspfleger überlässt der Taskforce ein weiteres Kunstwerk (Landschaftsbild von Claude Monet), das Cornelius Gurlitt in einem Koffer bei einem Klinikaufenthalt Anfang des Jahres mit sich geführt hatte.
Die Taskforce schließt die Provenienzrecherche zu Max Liebermann „Reiter am Strand“ ab. Mit höchster Wahrscheinlichkeit kann der NS-verfolgungsbedingte Entzug aus dem Besitz des seinerzeit in Breslau lebenden jüdischen Kunstsammlers David Friedmann festgestellt werden. Die Werkidentität gilt als gesichert, obwohl Liebermann dieses Motiv in zahlreichen, zum Teil sehr ähnlichen Versionen verwirklicht hat.
Der Nachlasspfleger überlässt der Taskforce eine Kiste mit 33 weiteren Objekten, die nach dem Tod von Cornelius Gurlitt vom Nachlassgericht in seinem Münchner Nachlass gesichert worden waren. Darunter befindet sich eine Marmor-Skulptur von Auguste Rodin. Auch bei diesen Objekten soll die Taskforce nun einen möglichen NS-verfolgungsbedingten Entzug klären.
Das zweite Taskforce-Arbeitstreffen findet in Berlin statt. Dr. Andrea Baresel-Brand übernimmt wegen anderweitiger Inanspruchnahme von Dr. Uwe Hartmann von diesem die wissenschaftliche Koordination der Taskforce.
Für den Nachlass von Cornelius Gurlitt wird vom Amtsgericht München ein Nachlasspfleger eingesetzt. Der Nachlasspfleger ist für die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses zuständig.
Die Taskforce gibt bekannt, dass das Gemälde von Henri Matisse „Sitzende Frau“, auf das mehrere konkurrierende Ansprüche erhoben worden waren, mit höchster Wahrscheinlichkeit dem jüdischen Kunsthändler und Sammler Paul Rosenberg NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde. Die Werkidentität konnte nach umfassenden Recherchen bestätigt werden.
http://www.lostart.de/Content/02_Aktuelles/2014/14-06-11%20PM%20Taskforce%20Matisse1.html?nn=66916
Das Kunstmuseum Bern erklärt, dass sich der Stiftungsrat des Museums mit dem Erbe befasst habe.
„Wir begrüßen vollumfänglich das Testament von Cornelius Gurlitt, dass das Berner Kunstmuseum zum alleinigen Erben seiner wertvollen Sammlung macht, und unterstützen dies ausdrücklich. Wir hoffen in diesem Zusammenhang, dass das Berner Kunstmuseum das Erbe antreten wird." Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem auch die Cousine Uta Werner und der Cousin Dietrich Gurlitt.
Das Kunstmuseum Bern informiert über das weitere Vorgehen in Bezug auf die mögliche Annahme des Erbes.
Durch Presseberichterstattung wird unter Berufung auf das Amtsgericht bekannt, dass Cornelius Gurlitt ein erstes Testament am 1. Januar 2014 und ein konkretisierendes Testament am 21. Februar 2014 verfasst habe.
Das Kunstmuseum Bern gibt bekannt, es sei von dem Betreuer von Cornelius Gurlitt telefonisch wie schriftlich unterrichtet worden, dassCornelius Gurlitt die Stiftung Kunstmuseum Bern testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt habe.
Das Amtsgericht München teilt mit, dass Cornelius Gurlitt vor einem Notar in Baden-Württemberg ein Testament errichtet habe. Das Nachlassgericht habe nunmehr die Erben von dieser Erbeinsetzung zu informieren. Erben im Ausland hätten sechs Monate Zeit zu prüfen, ob sie das Erbe annehmen wollen, oder nicht. Näheres zu dem Testament wird zunächst nicht bekannt.
https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2014/04356/
Cornelius Gurlitt verstirbt im Alter von 81 Jahren in München. Damit sind kraft Gesetzes sowohl die Betreuung von Cornelius Gurlitt als auch das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren beendet.
http://www.gurlitt.info/de/pressemitteilungen/pressemitteilung-06-05-2014.html
(die Webseite wurde in der Zwischenzeit gelöscht)
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hebt die Beschlagnahme der Kunstwerke auf, das Ermittlungsverfahren ist damit jedoch nicht abgeschlossen. Cornelius Gurlitt hatte sich in der Vereinbarung zudem bereit erklärt, die Kunstwerke im bisherigen gesicherten Gewahrsam zu belassen. Damit arbeitet die Taskforce nunmehr im Auftrag und in gemeinsamer Finanzierung durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Bayern, zugleich mit ausdrücklicher Zustimmung von Cornelius Gurlitt.
Cornelius Gurlitt unterzeichnet eine Vereinbarung mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern. Danach soll die Taskforce auch dann die Provenienz der Kunstwerke, bei denen ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht ausgeschlossen ist, erforschen, wenn die Beschlagnahme beendigt sein sollte. Gleichzeitig erkennt Cornelius Gurlitt die Washingtoner Erklärung ausdrücklich für sich an. Das bedeutet, im Falle erwiesener Raubkunst „faire und gerechte Lösungen“ mit den Voreigentümern oder deren Erben – insbesondere Restitution – anzustreben. Die Vereinbarung bewirkt auch den Verzicht auf die Einrede der Verjährung, so dass diese für den „Schwabinger Kunstfund“ nicht mehr von Bedeutung ist.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2014/04/2014-04-07-bkm-gurlitt.html
Der Betreuer von Cornelius Gurlitt gibt bekannt, dass die Salzburger Sammlung insgesamt 238 Werke – davon 39 Ölgemälde – umfasse. Außerdem wird erklärt, dass Cornelius Gurlitt bereit sei, als Raubkunst identifizierte Bilder an die Erben der Vorbesitzer zurückzugeben. Ein vom Betreuer eingesetztes, nicht öffentlich bekanntes Team wird mit der Sichtung der Werke aus Salzburg betraut. Der für die Zivilfragen eingesetzte Anwalt von Cornelius Gurlitt wird von seinen Aufgaben entbunden.
http://www.gurlitt.info/de/pressemitteilungen/pressemitteilung-26-03-2014.html
(die Webseite wurde in der Zwischenzeit gelöscht)
Das Amtsgericht München beschließt die Verlängerung der Betreuung von Cornelius Gurlitt bis Ende des Jahres 2014.
https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2014/04274/
Im Salzburger Anwesen von Cornelius Gurlitt werden von dessen Betreuer weitere Kunstgegenstände aufgefunden. Diese Werke werden von seinem Betreuer Pressevertretern gezeigt.
http://www.sueddeutsche.de/kultur/zweiter-fund-im-fall-gurlitt-salzburger-angelegenheit-1.1885946
Die Anwälte von Cornelius Gurlitt teilen mit, dass sie beim Amtsgericht Augsburg Beschwerde gegen den Beschlagnahmebeschluss eingelegt haben.
http://www.gurlitt.info/de/pressemitteilungen/pressemitteilung-19-02-2014.html
(die Webseite wurde in der Zwischenzeit gelöscht)
Der bayerische Gesetzesentwurf wird vom Bayerischen Justizminister Prof. Dr. Bausback im Bundesrat eingebracht und dort an die Ausschüsse überwiesen. Trotz wiederholter Vorstöße Bayerns ist im Bundesrat noch kein abschließender Beschluss gefasst worden. Der bayerische Gesetzesentwurf bleibt als ein Lösungsvorschlag in der öffentlichen Diskussion.
Das erste, konstituierende Arbeitstreffen der Taskforce findet in München statt. Der Verwahrungsort der Kunstwerke und einige besonders herausragende Kunstwerke werden besichtigt.
Die Anwälte von Cornelius Gurlitt teilen mit, dass weitere Kunstwerke in einem Haus von Cornelius Gurlitt in Salzburg aufgefunden worden sind. Diese Werke sind nicht Teil des Beschlagnahmegutes und unterliegen in diesem Rahmen daher zu diesem Zeitpunkt noch nicht der Begutachtung durch die Taskforce.
http://www.gurlitt.info/de/pressemitteilungen/pressemitteilung-11-02-2014.html
(die Webseite wurde in der Zwischenzeit gelöscht)
Die Anwälte von Cornelius Gurlitt teilen mit, dass sie Anzeige gegen Unbekannt erstatten, weil vertrauliche Informationen aus den Ermittlungsakten an die Öffentlichkeit gelangt sind.
http://www.gurlitt.info/de/pressemitteilungen/pressemitteilung-03-02-2014.html
(die Webseite wurde in der Zwischenzeit gelöscht)
Nach der Abklärung aller formalen Erfordernisse im In- und Ausland wird die Besetzung der internationalen Taskforce bekannt gegeben.
http://www.lostart.de/Content/02_Aktuelles/2014/14-01-28%20PM%20Taskforce%20Besetzungx.html?nn=66916
Die Taskforce veröffentlicht 458 Werke aus dem „Schwabinger Kunstfund, die nicht dem Familienbesitz von Cornelius Gurlitt und nicht den Werken der sogenannten Entarteten Kunst zuzurechnen sind. Diese Werke werden auf www.lostart.de eingestellt. Bei ihnen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie NS-verfolgungsbedingt entzogen worden sind.
http://www.lostart.de/Content/02_Aktuelles/2014/14-01-28%20PM%20Taskforce%20Besetzungx.html?nn=66916
Der Betreuer von Cornelius Gurlitt bestätigt, drei Anwälte mit der Betreuung der Interessen von Cornelius Gurlitt beauftragt zu haben. Gemäß interner Aufgabenverteilung übernehmen zwei Anwälte die Bearbeitung des Falles auf dem Gebiet des Strafrechts und ein Anwalt auf dem Gebiet des Zivilrechts.
http://www.gurlitt.info/de/pressemitteilungen/pressemitteilung-14-01-2014.html
(die Webseite wurde in der Zwischenzeit gelöscht)
Das bayerische Kabinett beschließt eine Bundesratsinitiative für ein Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz. Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, dass „bei abhanden gekommenen Sachen die Berufung auf die Verjährung ausgeschlossen [ist], wenn der Besitzer bei Besitzerwerb bösgläubig war.“ Dies soll nicht nur für die Fälle von nationalsozialistischer Raubkunst, sondern ganz allgemein gelten. Nach der Begründung des Gesetzesentwurfes würde „eine Beschränkung auf NS-verfolgungsbedingt abhanden gekommene Kulturgüter nicht unerhebliche Probleme mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) aufwerfen.“ Das Gesetz soll rückwirkend in Kraft treten.
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/kulturgut_rs.pdf
Cornelius Gurlitt wird durch Beschluss des Amtsgerichts München unter vorläufige Betreuung für die Personen- und die Vermögenssorge gestellt (gemäß § 1913, S. 1, BGB). Damit kann der bereits begonnene persönliche Kontakt zwischen der Taskforce und Cornelius Gurlitt nicht mehr fortgesetzt werden. Ansprechpartner für die Taskforce ist von nun an der vom Gericht bestellte Betreuer von Cornelius Gurlitt.
Die Taskforce gibt bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg weitere 101 Werke zur Veröffentlichung auf www.lostart.de freigegeben hat.
23. Dezember 2013 – Cornelius Gurlitt unter Betreuung gestellt
Cornelius Gurlitt wird durch Beschluss des Amtsgerichts München unter vorläufige Betreuung für die Personen- und die Vermögenssorge gestellt (gemäß § 1913, S. 1, BGB). Damit kann der bereits begonnene persönliche Kontakt zwischen der Taskforce und Cornelius Gurlitt nicht mehr fortgesetzt werden. Ansprechpartner für die Taskforce ist von nun an der vom Gericht bestellte Betreuer von Cornelius Gurlitt.
http://www.lostart.de/Content/02_Aktuelles/2013/13-11-28%20PM%20Taskforce%2028.11.2013.html?nn=66916
Der Leitende Staatsanwalt Reinhard Nemetz berichtet dem Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg im Januar 2013 mindestens zehnmal versucht habe, Kontakt mit Cornelius Gurlitt aufzunehmen. Es sei Cornelius Gurlitt angeboten worden, die ihm zweifelsfrei gehörenden Bilder an ihn zurückzugeben. Dies sind Werke, die von Familienmitgliedern geschaffen oder diesen gewidmet wurden oder Werke, die erst nach 1945 entstanden sind. Gurlitt habe damals aus persönlichen Gründen um Terminverschiebung gebeten und seitdem weder auf telefonische noch schriftliche Kontaktversuche reagiert.
Die Leiterin der Taskforce kündigt an, dass alle Werke, bei denen ein Raubkunstverdacht nicht ausgeschlossen werden kann, künftig auf www.lostart.de veröffentlicht werden.Das entsprechende Einverständnis der Staatsanwaltschaft Augsburg dazu wurde eingeholt. Bei den Werken der sogenannten Entarteten Kunst besteht eine andere Rechtslage: Hier liegt eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft für eine Veröffentlichung nicht vor. Die Taskforce informiert, dass sich auch unter den Werken der sogenannten Entarteten Kunst Raubkunst befinden könne, was untersucht werden müsse.
http://www.lostart.de/Content/02_Aktuelles/2013/13-11-15%20PM%20Taskforce%2014.11.2013.html?nn=66916
Die Staatsanwaltschaft Augsburg veröffentlicht auf der Webseite www.lostart.de die ersten 25 Werke, bei denen ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ wird eingesetzt . Sie soll die Herkunft der Kunstwerke im Interesse möglicher Eigentümer erforschen, damit im Sinne der Washingtoner Erklärung von 1998 und der "Gemeinsamen Erklärung"
von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden von 1999 Transparenz hergestellt und den vielfältigen eigentumsrechtlichen und kulturhistorischen Aspekten zur Geltung verholfen wird, ohne den ordnungsgemäßen Ablauf des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu beeinträchtigen. Es handelt sich dabei um ein nicht-rechtsfähiges Projekt bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Die Taskforce ist im Wege der Amtshilfe für die Staatsanwaltschaft Augsburg tätig. Die geklärten Provenienzen der Kunstwerke sollen auch das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren unterstützen.
Hinsichtlich der Veröffentlichung von Verfahrensschritten und erzielten Erkenntnissen unterliegt die Taskforce den Beschränkungen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Auf Grund dieser rechtlichen Bindungen sind alle beteiligten Personen zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Als Leiterin der Taskforce wird Dr. Ingeborg Berggreen-Merkel benannt. Ihre Aufgabe ist es, zunächst eine internationale Gruppe von Expertinnen und Experten für die Provenienzforschung zu gewinnen.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg informiert im Rahmen einer Pressekonferenz über den „Schwabinger Kunstfund“.
Der Regierungssprecher bestätigt, dass auch die Bundesregierung „seit mehreren Monaten über den Fall unterrichtet" ist.
Das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet über das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg.
Die Wohnung von Cornelius Gurlitt in München-Schwabing wird durchsucht. Nach Angabe der Staatsanwaltschaft Augsburg stellen die Fahnder über 1400 Gegenstände als Beweismittel sicher, darunter 121 gerahmte und 1285 ungerahmte Kunstwerke. Wegen der im Ermittlungsverfahren geltenden Unschuldsvermutung, wegen des Steuergeheimnisses und weil Ermittlungsverfahren nicht öffentlich sind, findet keine Unterrichtung der Öffentlichkeit statt.
Das Amtsgericht Augsburg erlässt auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss für die Münchner Wohnung von Cornelius Gurlitt. Im Rahmen eines Amtshilfegesuchs stellt die Staatsanwaltschaft Augsburg zudem einen Antrag auf Überprüfung der Salzburger Liegenschaft von Cornelius Gurlitt. Dieser Antrag wird von den österreichischen Behörden abgelehnt.
Cornelius Gurlitt wird auf einer Fahrt von Zürich nach München im Zug von Zollfahndern kontrolliert. Es besteht der Verdacht einer Steuerstraftat.
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