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Wir über uns

 

 

Aufgabe der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“

Nach dem Bekanntwerden des Kunstfundes in der Münchner Wohnung von Cornelius Gurlitt im November 2013 wurde die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ gegründet. Sie wurde im Namen der Bundesregierung durch die Beauftragte für Kultur und Medien und das Bundesministerium der Finanzen sowie für die Bayerische Staatsregierung durch den Bayerischen Staatsminister der Justiz und das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingesetzt. Die Arbeit der Taskforce wird vom Bund und dem Freistaat Bayern je zur Hälfte finanziert.

Die Taskforce soll erforschen, welche der Werke aus dem Besitz des nunmehr verstorbenen Cornelius Gurlitt ihren Eigentümern zwischen 1933 und 1945 durch das nationalsozialistische Unrechtsregime verfolgungsbedingt entzogen wurden fake rolex explorer. Damit nimmt Deutschland seine historische Verantwortung für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen wahr. Auf diese Weise wird auch den Washingtoner Prinzipien von 1998 und der"Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden“ von 1999 Rechnung getragen . Der Erfolg der Arbeit der Taskforce ist jedoch in hohem Maße davon abhängig, ob und inwieweit die heute noch auffindbaren Unterlagen im In- und Ausland hinreichende Hinweise auf die Klärung der Provenienzen der Kunstwerke geben können.  

Ursprünglich waren die dazu erforderlichen Recherchearbeiten der Taskforce auf die Werke des sogenannten „Schwabinger Kunstfundes“   beschränkt; also auf jene Werke, die von der Staatsanwaltschaft Augsburg in der Münchner Wohnung von Cornelius Gurlitt beschlagnahmt worden waren. Nach dem Tode Cornelius Gurlitts wurden der Taskforce im Laufe des Sommers 2014 noch einige weitere Kunstwerke, die aus seinem Münchner Nachlass stammen, aber nicht beschlagnahmt worden waren, zur Überprüfung übertragen.

Cornelius Gurlitt hat die Stiftung Kunstmuseum Bern testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt. Gemäß der Vereinbarung zwischen der Stiftung Kunstmuseum Bern, dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland vom 24. November 2014  wurde die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ zudem mit der Überprüfung des „Salzburger Fundes“ betraut.

Die Taskforce ist bis zum Abschluss ihrer Recherchen zentrale Ansprechpartnerin für alle, die einen Anspruch auf Kunstwerke geltend machen. Nach Abschluss eines Provenienzberichtes ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Ansprechpartnerin für sich daraus ergebende Restitutionsansprüche. 

Das Team der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“

Unter der Leitung von Dr. Ingeborg Berggreen-Merkel arbeitet ein internationales Team von Expertinnen und Experten an der inhaltlichen Aufarbeitung der Sammlung Cornelius Gurlitts. Dazu gehören Provenienzforscherinnen und -forscher, Zeithistoriker, Kunsthistoriker und Kunsthistorikerinnen sowie Juristen. Sie kommen aus Frankreich, den Vereinigten Staaten, Israel, Polen, Ungarn, Österreich und Deutschland.
Staatliche Vertreter aus dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und der bayerischen Justiz bringen ebenfalls ihre Expertise ein. Dieses Team wird unterstützt durch eine Vielzahl weiterer Provenienzforscher/innen. Diese sind mit der Recherche zu einzelnen Objekten beziehungsweise zu Werkkonvoluten, aber auch mit hierzu notwendiger Grundlagenforschung zu Hildebrand Gurlitt und seinen Händlernetzwerken im In- und Ausland befasst.

Art und Anzahl der eingegangenen Anfragen

Der Taskforce liegen mehr als 300 Schreiben unterschiedlichster Natur aus dem In- und Ausland vor. Dabei handelt es sich zum Teil um sehr konkrete Anspruchsanmeldungen auf bestimmte Werke. Viele davon sind Schreiben von Nachfahren der Opfer der Schoah, die nach verschollenem Kunstbesitz ihrer Familien fragen. Den Schreiben sind teils sehr eingehende Dokumentationen, teils aber auch keine näheren Informationen beigefügt. Auch letztere Schreiben bewertet die Taskforce jedoch als Ansprüche. Denn diejenigen Hinterbliebenen, die nicht die Möglichkeiten hatten, rechtliche oder fachliche Vorarbeit zu leisten, haben gleichermaßen das Recht auf Nachforschung. All diesen Anfragen und Hinweisen geht die Taskforce mit größter Gewissenhaftigkeit nach. Die verhältnismäßig geringe Zahl von konkreten Ansprüchen mit belegter Dokumentation macht deutlich, wie schwierig es ist, so viele Jahre nach Kriegsende die Provenienz der Kunstwerke schlüssig zu belegen. 

Die Arbeitsweise der Taskforce

Zunächst wurden bei allen Kunstwerken die Vorder- und Rückseiten fotografiert, um die Recherchearbeit schon allein aus konservatorischen Gründen vom Zugriff auf die originalen Kunstwerke abzukoppeln. Daraufhin wurden alle Kunstwerke des Münchner Fundes katalogisiert und, soweit dies möglich war, einzelnen Künstlern zugeschrieben. Auf diesen Vorarbeiten bauen alle weiteren Untersuchungen auf, deren Fokus darauf liegt, die Herkunft einzelner Kunstwerke zu ermitteln. Diese Arbeit wird durch eine allgemeine Recherche in Fachliteratur, Ausstellungs- und Auktionskatalogen, internationalen Datenbanken sowie in- und ausländischen Archiven unterstützt, die sich auf Hildebrand Gurlitt oder auf die im Bestand vorgefunden Kunstwerke und Künstler beziehen. Diese allgemeinen Untersuchungen bilden die Basis für weitere Einzelfalluntersuchungen.
Zur Dokumentation aller Untersuchungsergebnisse wurde ein standardisiertes Verfahren entwickelt. In sogenannten Objektdatenblättern (object records) wird der Bearbeitungssachstand jedes einzelnen Werkes laufend in allen Einzelschritten festgehalten. Wo es sinnvoll erscheint, wurden Kunstwerke zu Konvoluten zusammengefasst und als solche recherchiert. Problematisch ist oftmals die Klärung der Identität eines Kunstwerkes (Werkidentität): Handelt es sich bei dem Werk, welches  bei Cornelius Gurlitt aufgefunden wurde, exakt um das Kunstwerk, das von Anspruchstellern geltend gemacht wird? Die Klärung dieser Frage ist insbesondere dann von Belang, wenn ein Motiv von dem betreffenden Künstler mehrfach gestaltet wurde oder es sich um eine serielle Grafik handelt.
Oberste Priorität bei der Untersuchung haben Anspruchsanmeldungen und Anfragen von Überlebenden der Schoah. Werke mit bereits vorhandener Dokumentation oder von herausragender künstlerischer Bedeutung – auch ohne Vorliegen eines konkreten Anspruchs – werden ebenfalls vorrangig behandelt.  Die Arbeitssprache der international besetzten Taskforce ist Englisch.

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